Den B-DKS erfolgreich überschreiten

1. Juli 2014, 15:02 Uhr,

Bildungsträger, welche geförderte Qualifizierungen anbieten, müssen Ihre Maßnahmen immer nach dem Bundesdurchschnittskostensatz kalkulieren. Immer? Über Ausnahmeregeln und was es dabei zu beachten gilt, blogt heute Experte Robert Fischer.


Den B-DKS erfolgreich überschreiten

Im April-Bildungsblatt haben wir Erfahrungen aus zwei Jahren AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen zusammengefasst und drei Punkte genannt, die regelmäßig Thema in unseren Beratungen sind. Einen davon, die Maßnahmenzulassung mit Überschreiten des B-DKS, möchte ich heute vertiefen. Denn das ist durchaus möglich – wenn man weiß, worauf es ankommt.

Seit der Einführung der Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) im Jahr 2012, gab es erstmals einen allgemein bekannten Kostenrahmen für Leistungen der beruflichen Weiterbildung. Zu AZWV-Zeiten waren Preise noch ein gut gehütetes Geheimnis und wurden kaum je offen kommuniziert. Der B-DKS ist jedoch, wie sich gezeigt hat, keine starre Grenze. Mit stichhaltiger Begründung kann er durchaus überschritten werden. Ich möchte Ihnen heute erläutern, nach welchen Vorgaben die Kostenzustimmungsstelle der Bundesagentur prüft, ob ein Überschreiten des B-DKS gerechtfertigt ist.

Die Zustimmung zur Überschreitung setzt nach  § 4 Abs. 1 AZAV zwei Dinge voraus (beide müssen gegeben sein):

  • ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Maßnahme
  • überdurchschnittliche Aufwendungen für die Durchführung der Maßnahme.

D-BKS Zustimmung 2012 vs 2013

Besonderes arbeitsmarktliches Interesse bedeutet, dass der besondere Nutzen der Maßnahme etwa für die Zielgruppe sowie die Qualität der Durchführung erhöhte Kostensätze rechtfertigt. Das muss gut begründet werden. Beurteilt wird der arbeitsmarktliche Nutzen auf Basis bisheriger und zukünftig prognostizierter Integrationsquoten:

  • Die bisherige Quote wird auf Basis gleichartiger Maßnahmen des Trägers in den letzten zwei bis drei Jahren ermittelt. Um als überdurchschnittlich zu gelten, muss die Integrationsquote der beantragten neuen Maßnahme über diesem Durchschnitt liegen.
  • Für die Integrationsprognose ist entscheidend, ob mit der Maßnahme Werte über der durchschnittlichen FbW-Quote erreicht werden.

Als überdurchschnittliche Aufwendungen zählen längst nicht alle Kosten. Sozialpädagogische Begleitung, Betreuung im Praktikum oder Kontaktanbahnung im Arbeitsmarkt werden mittlerweile vorausgesetzt. Als überdurchschnittlich anerkannt hingegen sind Aufwendungen zur Maßnahmenorganisation und zur Schulungsqualität, falls notwendig, um bei einer arbeitsmarktrelevanten Zielgruppe Wirkung zu erreichen. Mitbewertet wird dabei überdurchschnittlicher Einsatz an Technik oder Personal, die Organisationsform und natürlich das Kosten-Nutzenverhältnis.

D-BKS Grund der Ablehnung 2012 - 2013

Fazit: Zur Entwicklung neuer Produkte bei der Zielgruppe ansetzen – das ist unter B-DKS-Gesichtspunkten noch wichtiger als ohnehin schon. Denn wenn Ihre neue Maßnahme die Zielgruppe so effektiv betreut, dass bessere Integrationsquoten nachweisbar werden, wird die B-DKS-Schranke für Sie geöffnet.


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