AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen RBS Beratungs- und Software GmbH, Lutherstraße 10, 04315 Leipzig im folgenden RBS Seminararkaden genannt und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde/Teilnehmer genannt.

Sofern für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für eine Teilnahme an den angebotenen Lehrgängen/Seminaren. Gleiches gilt, wenn Förderungen nach den Grundlagen des SGB, des BFD, des ESF oder anderen Trägern/Förderungsarten in Anspruch genommen werden sollen. Die Zugangsvoraussetzungen sind zu belegen und auch vom Teilnehmer/Teilnehmerin selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzung entbindet nicht von der Zahlung von Maßnahmegebühren.

2. Anmeldung und Termine

An den Lehrgängen/Seminaren kann nach Bestätigung der Anmeldung durch RBS Seminararkaden bei entsprechender Eignung jedermann teilnehmen, es sei denn, es gibt entsprechende einschränkende Bedingungen seitens der Produktentwickler (z.B.: SAP®). Hat der Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf individuelle Förderungen nach den Maßgaben des SGB gestellt, kann er nach Zustimmung durch den dafür autorisierten Vertreter der Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters am Lehrgang/Seminar teilnehmen.

Für alle Lehrgänge/Seminare ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. An telefonische Anfragen oder Reservierungen halten wir uns bis 21 Tage vor Seminarbeginn gebunden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Anmeldung vorliegen, behalten wir uns vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

Die maximale Teilnehmerzahl für die angebotenen Kurse liegt in der Regel bei 6 Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar. Um eine möglichst hohe Durchführungsgarantie der Seminare zu gewährleisten, kann RBS Seminararkaden in Absprache mit dem Teilnehmer bei einer geringeren Anmeldung pro Kurs aus Effizienzgründen auf den nächsten, gleichartigen Kurs verweisen.

3. Lehrgangs-/Seminarinhalte

Bei Lehrgängen/Seminaren entsprechen die Lehrgangs-/Seminarinhalte unserem veröffentlichten Seminarplan (siehe unter www.seminararkaden.de).

Geschult wird kombiniert sowohl an aktuellen, freigegebenen Versionen als auch am Markt aktiv eingesetzten Releaseständen. Änderungen, z.B. bei Versionsänderungen im Laufe eines Jahres, behalten wir uns vor. Ergänzt werden diese Ausbildungsleistungen mit dem Ausbildungsprozess dienlichen praxisorientierten ergänzenden Arbeitsmitteln.

Die Seminarinhalte von berufsbegleitenden und Firmen-Kompaktseminaren können aber auch entsprechend der Marktanforderungen modifiziert bzw. individuell vereinbart werden.

4. Leistungen

Bereitstellung der für die Schulung notwendigen Hard- und Software für die Dauer des Seminars. Die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte erfolgt in der für die Leistungssicherung notwendigen Seminarform: Präsenzunterricht – Coaching – Workshop – Selbstlerneinheiten. Die Seminare beginnen und enden nach den im Kursangebot dargestellten Zeiten. Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

5. Vertragsabschluss

Nach schriftlich bestätigten Anmeldungen kommt bei ungeförderten berufsbegleitenden Kompaktseminaren, bei geförderten Maßnahmen (Bildungsgutschein oder sonstige Förderung) und bei Eigenzahlern in geförderten Maßnahmen ein auf Basis der Kursanmeldung erstellter und von beiden Seiten unterzeichneter Seminarteilnahmevertrag zustande.

6. Pflichten und Rechte der Teilnehmenden / Teilnehmerverhalten

Die Lehrgangs-/Seminarordnung und die Lehrgangs-/Seminarzeiten für die von RBS Seminararkaden durchgeführten Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Eine Unterrichtseinheit (UE) enthält in der Regel 45 Minuten. Verstöße können zur Abmahnung, bis hin zum Ausschluss vom Lehrgang/Seminar führen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

7. Pflichten und Rechte der RBS Seminararkaden

Die RBS Seminararkaden verpflichtet sich zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen gemäß den Inhalten und dem Umfang der veröffentlichten Maßnahme- und Seminarbeschreibungen. Die RBS Seminararkaden behält sich vor, Inhalte und Ablauf aktuellen Entwicklungen anzupassen. Die RBS Seminararkaden stellt für die Maßnahmedurchführung die geeignete räumliche Ausstattung, qualifizierte Dozenten sowie qualifizierte Betreuung und alle erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien. Von RBS Seminararkaden erstellte Lernmaterialien bzw. käuflich beigestellte Lehrmaterialien sind geistiges Eigentum der RBS Seminararkaden bzw. des Verfassers und unterliegen den Urheberschutz- und Lizenzrechtsvorschriften.

Jeder Teilnehmer hat nach erfolgreichem Abschluss einer Maßnahme das Recht auf ein Zeugnis/Zertifikat. Bei vorzeitigem Ausscheiden haben Teilnehmende Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, aus der ersichtlich ist, welcher Unterricht bis zum Zeitpunkt des Austritts besucht wurde.

8. Pflichten der Teilnehmenden

Die Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume in den Trainingszentren sind sorgsam zu behandeln. Die Haus- und Brandschutzordnung ist strikt einzuhalten. Den Weisungen von autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Teilnehmenden, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Die Teilnehmenden verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Bei Verhinderung erfolgen eine zeitnahe Meldung und ein Nachweis der Verhinderung. Die detaillierten Regelungen hierzu sind maßnahmeartabhängig und werden im Teilnehmervertrag gesondert geregelt. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Anwesenheit durch Unterschrift in Anwesenheitslisten oder im RBS-QMS-Zeiterfassungssystem täglich dokumentiert ist.

Die Teilnehmenden erkennen die Regeln zur Computernutzung an. Es wird insbesondere darauf verwiesen, dass es untersagt ist, Softwareprodukte zu kopieren oder Datenträger aus den Trainingszentren zu entfernen. Der RBS Seminararkaden bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen in diesem Punkt geltend zu machen.

9. Gewährleistung und Haftung

Der Lehrgang / das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet RBS Seminararkaden nicht.

Die RBS Seminararkaden behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder kurzfristigem Ausfall von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von RBS Seminararkaden nicht zu vertreten sind, angekündigte Lehrveranstaltung ohne Anspruch auf Gebührenerstattung nachzuholen, inhaltlich zu ändern oder abzusagen. RBS Seminararkaden kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

RBS Seminararkaden haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt, ausschließlich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen. Die RBS Seminararkaden haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die RBS Seminararkaden haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

10. Preise / Lehrgangs-(Maßnahme-)gebühren

Die Lehrgangsgebühren werden bei einer Förderung nach SGB III vom Kostenträger übernommen und mit RBS Seminararkaden direkt verrechnet. Voraussetzung ist das Vorlegen eines gültigen Bildungsgutscheins mindestens 3 Tage vor Beginn der Maßnahme. Erfolgt die Vorlage später, erlischt die Anmeldung in der Verbindung mit der Förderung. Sollten Teilnehmer die Lehrgangsgebühren selbst übernehmen, erteilen diese RBS eine Abbuchungsermächtigung. Die Gebühren werden in monatlichen Teilbeträgen per Lastschrift eingezogen.

11. Zahlungsbedingungen

Die Seminargebühr bei Kompaktseminaren ist zwei Wochen vor Seminarbeginn, danach nach Rechnungserhalt sofort fällig.

Für berufsbegleitende Kompaktseminare ist mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungseingang, ohne Abzug, sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der RBS-Preisliste bzw. der RBS-Seminarübersicht.

Bei bildungsgutscheinbasierten Maßnahmen ist eine Direktverrechnung bzw. eine Abtretung der Zahlung vom Aussteller des Bildungsgutscheins an die RBS Seminararkaden mit den Teilnehmenden zu vereinbaren.

Bei anderen Förderarten hat der Teilnehmende alles zu erfüllen, das der RBS Seminararkaden eine ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber ermöglicht.

Selbst-/Eigenzahler verpflichten sich zur pünktlichen Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Zahlungsweise. Die RBS Seminararkaden kann das Vertragsverhältnis bei wiederholt verspäteten Zahlungen, Nichteingang der Lehrgangs-/Seminargebühren kündigen. Nichtteilnahme an der Maßnahme, gleich welchen Grundes, berechtigt nicht zur Kürzung der Maßnamegebühren.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine gesetzlichen Grundlagen einer Mehrwertsteuerbefreiung zur Anwendung kommen.

12. Rücktritts-/Kündigungs-/Stornierungsrechte

Der Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich erfolgen.

Bei berufsbegleitenden Kompaktseminaren hat der Teilnehmende das Recht, eine Kalenderwoche vor Lehrgangs-/Seminarbeginn seine Teilnahme persönlich, per Fax oder E-Mail abzusagen.

a) Für Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn bei uns eingehen, behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro vor. Weitere Kosten werden in diesem Falle jedoch nicht berechnet. Danach werden bei Rücktritt bis zu sieben Tagen vor Seminarbeginn 50% der Gebühr berechnet. Bei einer noch späteren Absage oder bei Nichtteilnahme werden 80% der Seminargebühr in Rechnung gestellt.

b) Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht. Wir räumen in diesem Fall jedoch die Möglichkeit ein, innerhalb von vier Monaten an einem gleichwertigen Seminar zu einem um 20% reduzierten Preis teilzunehmen. Selbstverständlich kann ohne zusätzliche Kosten auch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Versäumen Teilnehmer einen Termin, besteht kein Anspruch auf eine Nachschulung.

Die Teilnehmenden haben bei Maßnahmen auf Bildungsgutscheinbasis oder anderen Förderarten das Recht, bis Maßnahmebeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei von dem Vertrag zurückzutreten.

Teilnehmende an geförderten Bildungsmaßnahmen sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. jederzeit den Vertrag zu kündigen, wenn die Förderung nicht oder nicht mehr gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen dem Teilnehmenden ab diesem Zeitpunkt keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch die fördernde Einrichtung ist der RBS Seminararkaden nachzuweisen.

Nimmt ein Teilnehmer von geförderten Bildungsmaßnahmen wegen plötzlicher Erkrankung nicht an einem Lehrgang/Seminar teil und kann er dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, wird die volle Teilnahmegebühr gegenüber dem Förderträger berechnet.

Nimmt ein Teilnehmer als Selbst-/Eigenzahler wegen plötzlicher Erkrankung nicht an einem Seminar teil und kann er dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Seminar zu einem späteren Termin ohne weitere Kosten zu besuchen.

Die RBS Seminararkaden hat das Recht, den Start einer Maßnahme bzw. eines Kompaktseminars bis fünf Werktagen vorher abzusagen, wenn die Mindestzahl an Anmeldungen nicht vorliegt. Die Mindestanzahl liegt zwischen 2 und 6 Anmeldungen und richtet sich nach der Maßnahme- bzw. Kompaktseminarart. Sie wird dem Teilnehmenden individuell bei der Anmeldung mitgeteilt. Ein Anspruch auf einen neuen Starttermin oder sonstigen Entschädigungen besteht nicht.

13. Urheberrecht und Datenschutz

Alle Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält RBS Seminararkaden sich vor bzw. sind geistiges Eigentum der jeweiligen Ersteller. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens RBS Seminararkaden dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von RBS zu Lehr- und Übungszwecken eingesetzten Software.

14. Warenzeichen

Die in diesem Katalog verwendete Software und Hardware oder andere Produktbezeichnungen sind zum Teil eingetragene Warenzeichen anderer Unternehmen, auch wenn sie nicht als solche besonders gekennzeichnet sind.

  • SAP®, R/3®, SAP NetWeaver®, ABAP® und mySAP™ sind Marken oder eingetragene Marken der SAP AG in Deutschland und vielen anderen Ländern.
  • SAP ERP Human Capital Management (SAP ERP HCM), SAP Customer Relationship Management (SAP CRM), SAP Product Lifecycle Management (SAP PLM), SAP Supplier Relationship Management (SAP SRM), SAP Supply Chain Management (SAP SCM) sowie SAP Strategic Enterprise Management® (SAP SEM) sind Marken bzw. eingetragene Marken der SAP AG.

15. Nebenabreden / Gerichtsstand / ergänzende vertragliche Vereinbarungen

Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen der RBS Seminararkaden und Teilnehmenden gelten vorrangig.

16. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Lernmittel

16.1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen RBS mbH Seminararkaden eShop und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.

(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

16.3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Ihr Konto) zugreifen.

16.4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.

16.5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

16.6 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

16.7 Kaufmännischer Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

17. Geltendes Recht / Gerichtsstand, Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Leipzig. Sollte einer der Punkte dieser Teilnahmebedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Punkte nicht.

18. Streitschlichtung / Verbraucherinformation: Teilnahme an janoFair

Wir nehmen an janoFair teil. janoFair ist eine Alternative zu den staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Falls wir Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertragsverhältnis nicht einvernehmlich beilegen können, steht Ihnen das kostenlose Streitbeilegungsverfahren von janoFair zur Verfügung. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte auch dort keine Einigung erzielt werden, steht weiterhin der Rechtsweg offen.

19. Informationspflichten

20. Bildnachweise

Eine Liste unserer Bildnachweise finden Sie hier