Buß- und Bettag

16. November 2011, 07:45 Uhr,

Feiertage nutzt man für die Familie, Freizeit und Spaß. Doch was bedeutet der Buß- und Bettag? Wissen Sie es?


Passend zum heutigen Tag möchte ich dem geneigten Leser nachfolgenden Text nicht vorenthalten. Er stammt aus der Feder unserer treuen Hobbyschreiberin Jana und war für mich der Anlass selbst über den „Sachsen-Exclusiven“ Feiertag nachzudenken. Viel Spaß beim lesen und kommentieren!

Jedes Jahr wieder komme ich in den Genuss eines besonderen Feiertages. Es handelt sich um den Buß- und Bettag,  welchen es nur noch im Bundesland Sachsen gibt. Ein Grund sich mal mit diesem Tag etwas genauer zu befassen, obwohl den meisten Leuten sicherlich egal ist, wo der Ursprung solch eines Feiertages liegt. Hauptsache man hat frei und muss nicht arbeiten gehen. 

Man lässt sich leicht von der Bezeichnung verleiten, zu denken, dass es etwas mit Büßen zu tun hat. Also man um Vergeltung bittet für begangene Vergehen. Aber dem ist nicht so. Anliegen  dieses evangelischen Feiertages ist es, das Leben an sich zu überdenken. Sich einfach mal Zeit nehmen und über persönliche oder gemeinschaftliche  Irrtümer nachgrübeln. 

Bei der Recherche fand ich heraus, dass es ab dem 16. Jahrhundert zu einer regelrechten Inflation von Buß- und Bettagen gekommen ist. Es soll im 18. Jahrhundert 47 Buß- und Bettage gegeben haben. Ob das wohl stimmt ?

Wenn man damals schon an so vielen Tagen das Leben und dessen Irrtümer überdenken sollte, wie viele Tage bräuchte man heute dazu? Wir würden gar nicht mehr zur Arbeit kommen, denn wir wären damit beschäftigt über Krieg, Umweltkatastrophen, Finanzkrise, Überbevölkerung , Ausländerhass und vieles vieles mehr nachzudenken. 

Aber es gab diesen Feiertag nicht immer. Um alle Kräfte für den Krieg mobil zu machen, wurde er zu Zeiten des zweiten Weltkrieges ab- und erst nach 1945 wieder eingeführt.  Auch zu DDR-Zeiten war es ein Feiertag, der allerdings mit Einführung der 5-Tage Arbeitswoche erneut gestrichen wurde. In westdeutschen Bundesländern gab es Regionen wo dieser Feiertag anerkannt war. 

1995 war es dann soweit, der Buß- und Bettag wurde außer in Sachsen nicht mehr anerkannt und „gefeiert“.  Man glich damit die Mehrbelastungen der Arbeitgeber auf Grund der Pflegeversicherung aus.  Im Bundesland Sachsen zahlt man seit diesem Zeitpunkt als Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als Bewohner der anderen 15 Bundesländer. Möchten deren Bewohner ihren religiösen Pflichten nachkommen, können Sie auf Grundlage des Feiertagsgesetzes freinehmen, allerdings ohne Lohnausgleich.

In Sachsen gibt es knapp 500.000 eingetragene evangelische Christen, d.h. keine überwältigende Mehrheit. Ob diese alle dem Anlass gerecht werden? Ich denke, die Mehrzahl der Bewohner wird sicherlich den arbeitsfreien Tag genießen, ohne einen einzigen Gedanken an die eigenen oder gemeinschaftlichen Fehler zu „verschwenden“.

Doch sollten wir dies nicht öfter als nur einmal im Jahr tun, innehalten, und uns mit den (typisch?) menschlichen Fehlern auseinandersetzen? Vielleicht kann man so ein wenig Missständen und Problemen daheim und in der Welt entgegenwirken. Zuerst war der Gedanke, dann folgten kleine Schritte. Machen Sie einen.


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