Rehabilitation und Bildung

27. Juni 2011, 11:08 Uhr,

Wiedereinstieg nach Krankheit und Rückkehr ins Berufsleben, so funktioniert es.


Unfälle und schwere oder langandauernde Krankheiten lassen berufstätige Personen meist für Wochen, Monate, unter Umständen sogar Jahre an Ihrem Arbeitsplatz ausfallen.

Nicht nur im schnelllebigen IT- Umfeld bedeuten derart lange Ausfallzeiten aber, dass ein unkomplizierter Wiedereinstieg und die Bewältigung der täglich anstehenden Arbeitsaufgaben kaum zu schaffen ist.

Zum Einen ist die betroffene Person vom Krankheitsverlauf oder den anstrengenden medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oft noch geschwächt, und kann nur langsam an die volle Arbeitszeit gewöhnt werden.

Zum Anderen haben sich die Jobanforderungen verändert, sind Softwareversionen geupdatet worden, neue gesetzliche Regelungen in Kraft oder auch zusätzliche Aufgaben zugewiesen worden.

Schlimmstenfalls ist der Heilungsprozess langsamer verlaufen oder es bestehen körperliche Einschränkungen, mit denen die bisherige Tätigkeit nur zum Teil oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann.

Um die Rückkehr ins Erwerbsleben so einfach wie möglich zu machen, unterstützen Rentenversicherungsträger und Unfallkassen mit verschiedensten Programmen notwendige Qualifizierungsmaßnahmen.

Gefördert werden unter Anderem:

  1. Anpassungsqualifizierungen zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze bzw. deren Wiederbesetzung
  2. berufliche Fortbildung, die bestehende Kenntnisse des Betroffenen als Grundlage nimmt, aber dessen Aufgabengebiet ändert
  3. Umschulungen auf völlig neue Jobs, wenn der bisherige nicht mehr ausgeübt werden kann oder darf
  4. Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsstellen, für Jugendliche, die noch keinerlei Ausbildung haben
  5. berufsvorbereitende Maßnahmen, bei denen es darum geht, die Teilnehmer physisch und psychisch aufs Berufsleben vorzubereiten
  6. grundlegende Thematiken für Blinde, Gehörlose, Migranten etc.
  7. Maßnahmen zur beruflichen und Arbeitsorientierung, Praktika und zeitlich begrenzte Probebeschäftigung
  8. Kraftfahrzeug- und Wohnungs-/ Umzugshilfe, wenn diese durch eine entstandenen Behinderung notwendigerweise angepasst oder ausgetauscht werden müssen

Oftmals unterliegen die mit den Rehabilitationsmaßnahmen beauftragten Einrichtungen und Unternehmen einer strengen Qualitätskontrolle und –sicherung. Damit wird ein gleichmäßig hohes Niveau und Effektivität für alle Beteiligten gewährleistet.

Bei der Beratung der Betroffenen, Bearbeitung von Anträgen und Service rund um die Rehabilitationsförderung arbeiten folgende Träger zusammen:

  1. Agenturen für Arbeit und Jobcenter
  2. gesetzliche Krankenkassen
  3. gesetzliche Rentenversicherungsträger
  4. gesetzliche Unfallversicherer
  5. öffentliche Jugend- oder Sozialhilfeämter

Ein Netz an Informationsstellen mit mehreren tausend Standorten steht bundesweit zur Verfügung.

Interessierte werden umfassend und qualifiziert zu den Angeboten und Möglichkeiten aller Träger beraten.


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