Neue Anforderungen für die AZAV-Zertifizierung

30. September 2014, 10:25 Uhr,

Neue AZAV-Zertifizierungsrichtlinien: das gibt es für Bildungsträger zu beachten.


Neue Anforderungen für die AZAV-Zertifizierung

Beim Thema AZAV führten Empfehlungen des Anerkennungsrates zu einigen relevanten Neuerungen. Doch was bedeutet dies genau für Sie und Ihre AZAV-Zertifizierung?

Für viele Bildungsträger ist die AZAV-Zulassung ein zentraler Baustein für die Geschäftstätigkeit. Sie haben die Verordnung sicher bereits umgesetzt und die Audits erfolgreich gemeistert. Doch Achtung – auch hier gibt es permanent neue Anforderungen, die Sie umsetzen müssen. Ein Grund für Veränderungen sind die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats der Bundesagentur für Arbeit.

Funktion und Arbeit dieses Gremiums sind gesetzlich genau geregelt (§ 182 SGB III). Der Beirat spricht Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aus und besteht aus 11 Mitgliedern (Vertreter der Länder und Spitzenverbände sowie Fachexperten, zwei Sitze sind derzeit unbesetzt), die vier Mal jährlich tagen. Diese Empfehlungen haben verpflichtenden Charakter und werden nach dem Inkrafttreten Bestandteil der Audits der Zertifizierungsstellen.

Sie sollten also neben der Verordnung selbst, stets auch die aktuellen Empfehlungen des Beirats im Auge haben (und schon deshalb weiterhin unseren Blog lesen). Die diesjährigen Empfehlungen (insbesondere vom 28.02.) bringen einschneidende Veränderungen, auch wenn das nicht gleich deutlich wird. Vor allem im Abschnitt „System zur Sicherung der Qualität“ stecken Neuerungen, die man kennen sollte.

So wurden bspw. die Anforderungen abgeschwächt, nach denen QM-Systeme intern zu bewerten sind. In der aktuellen Empfehlung entfällt die Pflicht zur Durchführung interner Audits ebenso wie die Managementbewertung. Überprüft werden müssen nur noch die Qualitätsziele und die Angemessenheit der Qualitätspolitik. Leider, sagen wir, denn das steht im Widerspruch zu jener Nachhaltigkeit, die sich aus dem PDCA-Zyklus ergibt.

Qualitätsmanagement 

Deutlich verschärft hingegen wurde die Überprüfung und Evaluierung der Arbeit mit Teilnehmern und Bewerbern. Die Empfehlungen fordern, dass die eingesetzten Verfahren zur Eignungsfeststellung, zur Herleitung von Zielen, zur Konzeption von Maßnahmen und zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs beschrieben werden müssen. Erforderlich sind wohlgemerkt ausgearbeitete Verfahren, ein abstrakt skizziertes Formblatt reicht dafür nicht! Weitere Verschärfungen betreffen den Nachweis strukturierter Entwicklung bei der Zusammenarbeit mit Dritten sowie ein systematisches Feedback- und Beschwerdemanagement. Auch diesen Anforderungen muss Ihre QM-Dokumentation ab sofort genügen.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir uns die Veränderungen seit dem 28.02.2014 genau angesehen und für Sie eine Übersicht der neuen Regelungen zusammengestellt und kommentiert. Hier finden Sie das passende PDF.


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