Im April-Bildungsblatt haben wir Erfahrungen aus zwei Jahren AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen zusammengefasst und drei Punkte genannt, die regelmäßig Thema in unseren Beratungen sind. Einen davon, die Maßnahmenzulassung mit Überschreiten des B-DKS, möchte ich heute vertiefen. Denn das ist durchaus möglich – wenn man weiß, worauf es ankommt.