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  1. Reparatur (DIN EN ISO)

    Unter Reparatur werden Maßnahmen an einem fehlerhaften Produkt bezeichnet, damit es für den Verwendungszweck annehmbar ist. Der Begriff beinhaltet auch Abhilfemaßnahmen, welche der Rückführung eines früher fehlerfreien, aber nunmehr fehlerhaften Produkts in einen gebrauchsfähigen Zustand dienen (z. B. als Teil der Instandhaltung). Im Gegensatz zur Nacharbeit kann eine Reparatur Teile des fehlerhaften Produkts beeinflussen oder verändern.

  2. Rückverfolgbarkeit (DIN EN ISO)

    Die Möglichkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort des Betrachteten rückzuverfolgen.

    Bei einem Produkt kann sich Rückverfolgbarkeit auf die Herkunft von Werkstoffen und Teilen, den Ablauf der Verarbeitung oder die Verteilung und Position des Produkts nach Auslieferung beziehen.