Energie Audits für Nicht KMU

 

Energie Audit

Neue gesetzliche Regelungen müssen beachtet werden

Anfang März trat mit der Zustimmung des Bundesrates ein neues Energiedienstleistungsgesetz in Kraft. Damit wird auch in Deutschland die einheitliche Europäische Norm gültig, welche alle Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für Energieaudits definiert. Bestimmt und geregelt werden Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch in Anlagen, Organisationen und Unternehmen, ausgenommen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Privatwohnungen.

Alle Unternehmen, welche (wie in nachfolgender Grafik anschaulich dargestellt) nicht als KMU gelten, werden ebenso zur Durchführung von Audits verpflichtet, wie ein Großteil der kommunalen Betriebe, Stadtwerke, Verbände, Stiftungen, Vereine usw. Als auditierbare Objekte gelten dabei u.a. Gebäude, Ausrüstungen, Systeme, Fahrzeuge, Prozesse und Dienstleistungen.

Das Audit selbst erfolgt als systematische Inspektion und Analyse bei der durch einen qualifizierten Energieauditor auf angemessene, vollständige, repräsentative, rückverfolgbare, zweckdienliche und verifizierbare Weise alle Elemente des Auditprozesses durchlaufen werden. Bis spätestens 05. Dezember 2015 sind die ersten Audits durchzuführen, welche im 4-Jahresrythmus wiederholt werden müssen. Alternativ oder begleitend kann auch ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder EMAS bis 2016 eingeführt werden.

Müssen Sie Energie-Audits durchführen.

 

Schnelles Handeln ist gefragt: informieren -> reagieren -> auditieren.

Um empfindlichen Strafen (bis zu 50.000 €) bei Nichtbeachtung zu entgehen, ergibt sich die Notwendigkeit alle involvierten Personen im Unternehmen oder bei kommunalen Stellen zu schulen.

Aus diesem Grund bieten wir für alle Energiebeauftragten, technischen Leiter, Leiter Finanzen, Klimaschutzmanager und Energieverantwortlichen, die Möglichkeit bundesweit an verschiedenen Standorten an praxisnahen Schulungen teilzunehmen. Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen ins Unternehmen und erbringen das Seminar als Inhouse-Leistung, bezogen auf ihre speziellen Anforderungen und Notwendigkeiten. Schulungen realisieren wir in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner APASO Consulting.

Wir informieren über rechtliche Hintergründe, Vorgehensweisen, Instrumente, Hilfsmittel und Abläufe eines Audits und machen Sie fit für die Umsetzung des EDL Gesetzes. Ihre Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt, welches eine Eintragung in die BAFA Auditorenliste erleichtert.

Ihr Ansprechpartner Herr Michael Mackenroth informiert Sie gern über Details, Termine und Teilnahmebedingungen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das untere Formular oder rufen Sie einfach unkompliziert an: 0561 / 766 900 49.


 

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